„Der Handelsverband steht in der aktuellen Ausnahmesituation einer Sonntagsöffnung im Dezember nach dem Lockdown unter der Bedingung positiv gegenüber, dass diese ausschließlich auf Freiwilligkeit seitens der Händler basiert. Auf den ersten Blick scheint der Vorstoß logisch, um die Frequenzen und Kundenströme im stationären Handel zu verteilen, was aus epidemiologischer Sicht sinnvoll ist. Die Händler wiederum hätten durch das Aufsperren am Sonntag und eine Verlängerung der Öffnungszeiten unter der Woche die Chance, ihre Umsätze im Weihnachtsgeschäft zu erhöhen. Davon würden insbesondere auch berufstätige Konsumenten profitieren, die werktags nach der Arbeit oder am Wochenende einkaufen möchten.
Andererseits muss man aber auch beachten, dass die Personalkosten im Handel unter der Woche nach 18:30 Uhr, am Samstag ab 13:00 Uhr und am Sonntag generell aufgrund von Zuschlägen um ein Vielfaches höher sind. Das ist gerade für viele kleinere Betriebe, die seit mehr als neun Monaten massiv unter der Covid-Krise leiden, nicht leicht zu heben. Überdies kann nicht jeder Händler von Umsatzzuwächsen ausgehen, in manchen Bereichen würde lediglich eine Umsatzumverteilung stattfinden
. Es darf daher keinesfalls zu einer Offenhaltepflicht kommen. Jeder Händler – egal ob in der Einkaufsstraße oder im Einkaufszentrum – sollte autonom entscheiden dürfen, ob er am Sonntag öffnen will und kann, oder nicht . Da auch die 600.000 Beschäftigten im heimischen Handel im Corona-Jahr 2020 bereits belastet waren, empfehlen wir eine Sonntagsarbeit im Dezember nur auf freiwilliger Basis.“
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Quelle: Handelsverband