Ab 1.9. Verkauf von Staubsaugern nur unter 1600 Watt erlaubt

Obwohl das Bundesgremium wie bekannt dieser Regelung äußerst kritisch gegenüber steht, hat die EU entschieden, dass nur mehr Staubsauger mit weniger als 1600 Watt Leistung verkauft werden dürfen

. Für Staubsauger mit Wasserfilter gibt es eine Übergangsfrist bis 1.9.2017

. Die Energieersparnis durch diese Maßnahme wird wohl nur geringfügig sein. Nach den Informationen der WKO werden alle wesentlichen Hersteller im Herbst neue Modelle vorstellen, die diese EU-Regelung erfüllen.
Wie bei Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehern etc . sind auch Energieeffizienz-Etiketten in der Ausstellung anzubringen, um dem Konsumenten die Auswahl zu erleichtern. Sollte ein Hersteller diese Etiketten nicht zur Verfügung stellen, ersucht das Gremium für den Elektro- und Einrichtungshandel um Information.

Selbstverständlich können alle lagernden Geräte nach wie vor verkauft werden, diese müssen auch nicht „nachgelabelt“ werden. Das Gremium für den Elektro- und Einrichtungshandel geht davon aus, dass Geräte mit höherer Leistung vom Konsumenten auch zukünftig besonders gefragt sein werden, eine Lagerabwertung wird daher nicht erforderlich sein.
Quelle: WKO