Alno: Einstweilige Verfügung gegen die Fertigung von Brinkmeier Küchen
Demnach ist es Alno untersagt, „Küchen der Marke Brinkmeier“ zu produzieren.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es, was unter „Küchen der Marke Brinkmeier“ zu verstehen ist, bzw
. über den Übergang der Markenrechte an die Casto Gesellschaft.
Alno wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.