Die temporäre Umsatzsteuerbefreiung soll nächste Woche via Initiativantrag auf den Weg gebracht werden und rückwirkend für alle (innergemeinschaftlichen) Lieferungen und Käufe gelten, die nach dem 13
. April und vor dem 1
. August getätigt werden. Der Steuersatz für die Lieferung und den Erwerb wird in diesem Fall bei null Prozent liegen. Für Drittlandsimporte durch Private ist laut BMF hingegen kein Verzicht auf die Einfuhrumsatzsteuer vorgesehen. Stattdessen sollen dezidiert Textilhändler und Erzeuger aus Österreich bzw. Europa begünstigt werden.
„Wir danken Finanzminister Blümel dafür, unsere Empfehlung umzusetzen und sämtliche Schutzmasken, die in Österreich im Handel erhältlich sind, von der Umsatzsteuer zu befreien. Das ist eine gute Entscheidung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung, da Einweg- und Stoffmasken damit noch leichter erschwinglich werden, nachdem die Erstversorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit Schutzmasken durch den heimischen Lebensmittelhandel auf Initiative von Bundeskanzler Kurz kostenfrei erfolgt ist“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.
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Quelle: Handelsverband