Brigitte Küchen – Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH hat am 30.03.2020 beim Amtsgericht Bielefeld die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über die Gesellschaft beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben.

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht der Gesellschaft ein Sanierungs- und Zukunftskonzept zu entwickeln.
Während des Verfahrens kann der Betrieb normal und in Eigenverantwortung der Geschäftsführung fortgeführt werden, wobei das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend geschützt ist. Die Geschäftsführung strebt die Erstellung eines Insolvenzplans und die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an.

Kein Regelinsolvenzverfahren / Kein Insolvenzverwalter

Das Insolvenzverfahren ist kein klassisches Insolvenzverfahren
. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiterhin. Nach eingehender Prüfung aller die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft beeinflussenden endogenen und exogenen Faktoren – insbesondere die Entwicklung des Marktes, dessen weitere Prognose und die Auswirkungen der Corona-Virus-Krise – durch die Geschäftsführung, ist diese zur Überzeugung gekommen, dass das Verfahren für die Gesellschaft die beste Möglichkeit ist, um die Sanierung im Interesse von Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern und Gläubigern erfolgreich durchzuführen und auf diesem Wege den nachhaltigen und langfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern
. Der Schritt in das Verfahren war notwendig geworden, um der H. Frickemeier Möbelwerke GmbH den erforderlichen Handlungsspielraum zu verschaffen und notwendige Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen rechtssicher umsetzen zu können.

Geschäftsbetrieb läuft weiter wie gewohnt / uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit / kein Risiko des Zahlungsausfalls bei Weiterbelieferung

Der Geschäftsbetrieb der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH wird während des Verfahrens regulär fortgesetzt. Da das Unternehmen  weiterhin zahlungsfähig sind, kann weiter produziert werden, und den Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden ohne Einschränkungen nachgekommen werden.

Unterstützung der Geschäftsführung durch Sachwalter

Als vorläufigen Sachwalter für die Gesellschaft hat das Amtsgericht Bielefeld Herrn Rechtsanwalt Dr
. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann bestellt . Dieser überwacht im Interesse der Gläubiger das Verfahren und die Erstellung des Sanierungsplans. Dr. Kebekus ist ein ausgewiesener Fachmann für Unternehmensrestrukturierungen und verfügt insofern für seine Aufgabe als Sachwalter über einen umfassenden Erfahrungsschatz.

Als Geschäftsführung wird Brigitte Küchen von der auf Unternehmenssanierung spezialisierten bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS) Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, Hamburg, dort von den Rechtsanwälten Hanning Wöhren, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht, beraten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.brigitte-kuechen.de
Quelle: Brigitte Küchen