Coronavirus – aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen von Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein erster Schritt ist gesetzt, haben doch alle Proteste und Interventionen einen ersten Erfolg gezeigt.
In Vorarlberg wird erstmals die aggressive Verkaufspolitik der Lebensmittelketten bei unseren Produkten in die Schranken gewiesen.
Mehr dazu nachstehend. Auszug aus orf.at:
Warensortiment wird kontrolliert
Während viele Einzel- und Fachhändler wegen der Coronavirus-Situation nicht öffnen dürfen, ist der Lebensmittelhandel davon ausgenommen. Immer wieder gibt es aber Kritik, weil die großen Ketten nicht nur Lebensmittel verkaufen, sondern z. B
. auch Fernseher. Das wird sich jetzt ändern.
Bereits vor zwei Wochen hatte die Wirtschaftskammer einer rechtliche Klarstellung dieser Situation verlangt: Dürfen Supermärkte, weil sie neben Lebensmitteln auch andere Produkte im Sortiment haben, diese auch verkaufen? Oder aus der Sicht der Einzelhändler gefragt: Warum darf eine Lebensmittelkette beispielsweise Pflanzen verkaufen, während der Blumenfachhandel aus Sicherheitsgründen zugesperrt bleiben muss?
Rechtsauskunft aus Wien
Das Land Vorarlberg hat deshalb in Wien eine Rechtsauskunft angefordert
. Die liegt inzwischen vor und lautet: Handelsbetriebe, die ein breit gefächertes Sortiment führen, dürfen nur Güter verkaufen, die tägliche Grundbedürfnisse decken. Die großen Handelsketten hatten bisher zuletzt eine andere Auslegung gepflegt.
Handelsketten legen Rechtslage anders aus
Spar-Konzernsprecherin Nicole Berkmann sagte noch am Dienstagvormittag: „Also wir werden die Non-Food-Produkte weiterhin verkaufen, denn wir haben das mehrfach rechtlich prüfen lassen und haben im Übrigen auch gerade erst am vergangenen Wochenende vom Herrn Bundeskanzler Kurz persönlich die Versicherung bekommen, dass das mit dem Nonfood-Verkauf in Ordnung geht und dass wir das auch weiterhin verkaufen dürfen.“
Land: Regale müssen abgesperrt werden
Das Land Vorarlberg sieht sich durch die Rechtsauskunft aus Wien jedenfalls in seiner Haltung bestätigt: Was offen bleiben darf, werde restriktiv ausgelegt, und Regale mit anderen Produkten müssten abgesperrt oder gekennzeichnet werden.
Man werde in den nächsten Tagen mit den Kontrollen beginnen, sagte der Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer . Die Überprüfungen sollen vorsorglich stattfinden, auch mit Unterstützung von Polizisten. Wer gegen die Verordnung verstösst, müsse mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen, so die BH.
Ohne schon voreilig von einer gewonnen Schlacht sprechen zu können, werden wir den weiteren Verlauf in Vorarlberg genau beobachten, ob die angekündigten Kontrollen wirklich signifikante Einschränkungen beim Verkaufsprogramm der Handelsketten zur Folge haben. Wir glauben jedoch, dass nur polizeiliche Interventionen, veranlasst von der Landeregierung bzw. vom jeweiligen Bezirkshauptmann, für eine schnelle Klärung sorgen. Klagen bei Gericht oder Klagen mit UWG bringen bestenfalls erst in Monaten ein Ergebnis. Diese Zeit haben wir nicht.
Mich erreichen zahllose Fotos von Verkaufslokalen bei den Lebensmittelketten – ich danke sehr herzlich allen „Fotografen“ – die zeigen, wie die Sicherheitsanweisungen der Bundesregierung in jeder Beziehung dramatisch verletzt werden. So werden Waschmaschinen mit 100kg Gewicht von drei Personen in enger „Umarmung“ abtransportiert. Diese Zustände sind nicht nur bedenklich, sie sind ein Skandal!
Sehr geehrte Damen und Herren! Darf ich Sie bei dieser Gelegenheit ersuchen, ja auffordern, alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, befreundete Politiker, Bürgermeister, Journalisten etc. über unsere untragbare Situation zu informieren.
Wir alle müssen den öffentlichen Druck beträchtlich erhöhen.
Beachten Sie dazu auch den ausgezeichneten Beitrag vom ORF „Bundesland Heute in Salzburg“:
https://tvthek.orf.at/profile/Salzburg-heute/70019
KOPF HOCH!
Quelle: WKO