Covid – Maskenpflicht ab 24.3.

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Vor Kurzem wurde die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung veröffentlicht. Ab heute, 24.3.2022 gilt im Handel wieder eine generelle Maskenpflicht für alle Kundinnen und Kunden. 

Muster eines Aushangs für Händler

Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Die Maskenpflicht gilt auch beim Betreten von Arbeitsorten, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (z.B. Trennwände oder Plexiglaswände; sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von Teams). 
 
Die WKO ist derzeit in intensiver Abklärung noch bestehender Unklarheiten. Bitte beachten Sie allfällige bundeslandspezifische Regelungen und informieren Sie sich auch beim Infopoint auf www.wko.at/corona, der laufend aktualisiert wird.

Weitere Informationen finden Sie unter https://wko.at/elektroundeinrichtungshandel
Quelle: WKO

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