Der gerforderte Jubiläumsrabatt von XXXLutz wird hinterfragt
Auch XXXLutz hat dic Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes auf sich gezogen. Konkrekt geht es um den geforderten Jubiläumsrabatt für „75 Jahre XXXLutz“ in Höhe von 7,5 Prozent in zwei Dreimonatszeiträumen 2020
. Die Geschäftsleitung von XXXLutz muss nun eine Erklärung abgeben, ob es für den zusätzlich geforderten Rabatt auch eine entsprechende Gegenleistung gibt oder ob es sich nur um eine zusätzliche, unterjährige Rabattforderung handelt.
Das Bundeskartellamt beobachtet zudem die zunehmende Konzentration bei den Einkaufskooperationen im Möbelhandel mit Sorge. Als Beispiele gibt es den Giga-Verband (XXXLutz-Gruppe), der durch die Übernahmen von Poco und Dodenhof deutlich gewachsen ist
. Aber auch durch die Fusion von EMV und Garant bedeutet eine weitere Konzentration. am Markt
.
„Ein häufig bei Handelsunternehmen und Einkaufsverbänden auftretendes Phänomen sind zudem besondere Rabattforderungen nach Aufkäufen kleinerer Wettbewerber oder nach einem Zusammenschluss von Verbänden („Hochzeitsrabatt“, „Integrationsbonus“, „Konzentrationsbonus“ o.ä.) . Häufig werden solche Forderungen auch unterjährig im Rahmen laufender Lieferverträge gestellt, so dass ein Hersteller eine Auslistung für das Folgejahr befürchten muss, wenn er dem Zusatzrabatt nicht zustimmt. Solche Forderungen können kartellrechtlich bedenklich sein, wenn das neue Unternehmen bzw. der neue Verband eine marktstarke Position besitzt oder sogar marktbeherrschend ist und mit der Forderung keine objektiv nachvollziehbare Gegenleistung verbunden ist“, gibt das Bundeskartellamt in einer Aussendung zu bedenken.
Quelle: Bundeskartellamt