Dringende Aufforderung zur Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes

Werte Leserinnen und Leser bitte beachten Sie nachstehende Information von der WKO zum Thema Preisauszeichnungsgesetz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist an die Wirtschaftskammer herangetreten, da das Preisauszeichnungsgesetz im Handel oftmals nicht eingehalten wird. Wir wurden um entsprechende Info an unsere Mitglieder ersucht und können Sie daher nur dringend auffordern, das Preisauszeichnungsgesetz (insbesondere § 9a) genau einzuhalten, da nach der erfolgten Kontaktaufnahme seitens des Bundesministeriums durchaus mit entsprechenden Kontrollen gerechnet werden muss.

Auch wenn seitens des Ministeriums insbesondere der Handel mit Lebensmitteln, Elektrogeräten und Textilien angesprochen wurde, empfehlen wir allen unseren Mitgliedern dringend auf die Einhaltung des § 9a Preisauszeichnungsgesetzes zu achten – dies insbesondere auch im Hinblick auf den bevorstehenden Black Friday.

Was beinhaltet § 9a Preisauszeichnungsgesetz?
Dieses sieht vor, dass Unternehmer bei der Bekanntgabe einer Preisermäßigung auch den niedrigsten Preis anzugeben haben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.

Nähere Infos zur Preisauszeichnung sowie FAQs zu § 9a Preisauszeichnungsgesetz finden Sie hier: Preisauszeichnung (bmaw.gv.at)

Ihr Bundesgremialobmann

 

 

 

 

 

Robert Pfarrwaller

Weitere Informationen zur WKO finden Sie unter https://wko.at/elektroundeinrichtungshandel
Quelle: WKO