Durch das Ende von Geoblocking drohen Rechtsunsicherheiten

Die Europäische Kommission hat im Mai 2016 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der ungerechtfertigtes Geoblocking zwischen Mitgliedstaaten verboten werden soll
. Im November nahm sie der EU-Rat an
. Nur Österreich, Luxemburg und Polen sprachen sich dagegen aus.

Die Verordnung bedeutet eine Verpflichtung für den Handel, die im Internet angebotenen Waren allen Konsumenten in der EU zu verkaufen. Der Rechtsrahmen für den E-Commerce wird dadurch noch komplexer
. Die EU-Kommission versichert, dass die Verordnung den Händlern Zusatznutzen bringt
. Durch den Verkaufszwang drohen jedoch verbraucherrechtliche Ansprüche aus ganz Europa.

Gerade kleine und mittlere Handelsunternehmen könnten durch derartige Rechtsunsicherheiten abgeschreckt werden, überhaupt im Internet aufzutreten. Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung, die auch der stationäre Handel für sich nutzen sollte, wäre das fatal. Viele Händler liefern aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bewusst nicht in alle Länder.

Durch die EU-Verordnung wären sämtliche Bereiche betroffen – das fängt bei der Verwaltung an und führt bis hin zur Reklamation, Logistik und dem Zahlungsverkehr. Es wäre sinnvoll, zuerst die Rahmenbedingungen für E-Commerce auf EU-Ebene anzugleichen, so insbesondere auch im Bereich der Mehrwertsteuer. 

Der Handel braucht verlässliche, faire Rahmenbedingungen und keine Rechtsunsicherheit.

Meint Ihr



Rainer Trefelik
Obmann der Sparte Handel
Quelle: WKW