Ende des harten Lockdowns: 22.500 Geschäfte öffnen morgen endlich wieder ihre Pforten

Ab 8. Februar dürfen rund 22.500 stationäre Händler ihre Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 9 Mio
. m² unter strengen Auflagen wieder aufsperren. Auch körpernahen Dienstleistungen dürfen öffnen, wohingegen die Gastronomie und Hotellerie weiterhin geschlossen bleiben.

Öffnungszeiten von frühestens 06:00 bis spätestens 19:00 Uhr

Spät aber doch bekommt der heimische Non-Food-Handel damit die lang ersehnte Hilfe zur Selbsthilfe, immerhin ist bereits fast ein Drittel der Händler coronabedingt von Zahlungsunfähigkeit betroffen. „Die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter steht an erster Stelle, sie wird durch strenge Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet. Die heimischen Händler haben umfassende Hygienemaßnahmen implementiert, damit einem geordneten Aufsperren und einem sicheren Einkaufserlebnis nichts im Wege steht. Die Öffnungszeiten wurden von frühestens 06:00 bis spätestens 19:00 festgelegt. Für alle Kunden besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für die Kundenbereiche im gesamten Handel gilt ein Mindestabstand von 2 Meter sowie eine Beschränkung von 20m2 pro Kunde sowie“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Handel muss geöffnet bleiben!

Etwaige Bedenken, die Wiedereröffnung der Geschäfte könnte die Corona-Fallzahlen nach oben treiben, wurden mittlerweile durch diverse wissenschaftliche Studien entkräftet. „Der Handel ist kein Corona-Hotspot, dafür sind die Aufenthaltsdauern zu gering und der Kundenkontakt zu lose. Auch in den Untersuchungen der AGES konnte keine Clusterbildung in den Geschäften nachgewiesen werden, das Infektionsgeschehen spielt sich vielmehr im privaten Haushaltsbereich ab. Daher hoffen wir auf eine dauerhafte Öffnung, denn einen vierten harten Lockdown würden viele Händler wirtschaftlich nicht überleben“, stellt Will erneut klar.

Begrenzung von 20m2 pro Kunde in allen Geschäften sorgt für Kritik – Händler hoffen auf Anpassung

Die umstrittene Begrenzung von 20m2 pro Kunde gilt ab Montag also auch für den Lebensmitteleinzelhandel und weitere systemrelevante Betriebe, da es seitens des Gesundheitsministeriums Bedenken betreffend den Gleichheitsgrundsatz gab. Gerade in Stoßzeiten wird dies in kleineren Filialen in Ortskernen ein besonderes Augenmerk erfordern . Die betroffenen Händler bereiten sich bestmöglich auf die neu geltenden Regeln vor und hoffen noch auf eine Anpassung, nachdem gerade die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung stets reibungslos funktioniert hat, der Mindestabstand von 1 auf 2 Meter erhöht und FFP2-Masken ausgegeben wurden.

Handelsverband stellt Händlern neue, kostenfrei Corona-Hinweis-Plakate zur Verfügung

Auf vielfachen Wunsch seiner Mitglieder hat der Handelsverband neue Corona-Hinweis-Plakate mit einer Illustration der empfohlenen Schutzmaßnahmen und Hygiene-Vorschriften anfertigen lassen. Alle heimischen Händler können die Sujets kostenfrei downloaden und in den eigenen Geschäften anbringen. Mehr dazu hier: www.handelsverband.at/publikationen/corona-hinweis-schilder

Weitere Informationen finden Sie unter www.handelsverband.at
Quelle: Handelsverband