Globale Plattformen haften erstmals für Verpackungsentpflichtung in Österreich
Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) wird eine langjährige Forderung des Handelsverbandes – die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung – endlich umgesetzt. Ab 1. Jänner 2023 müssen Betreiber von elektronischen Marktplätzen in ihren Verträgen mit Handelsbetrieben und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten und auch an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Gleiches gilt für sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten (ausgenommen Post-, Paketzustell- oder sonstige Frachtverkehrsdienstleister).
Wird das nicht sichergestellt, muss der Betreiber des Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Handelsbetriebe von der Nutzung der Plattform ausschließen bzw. der Fulfilment-Dienstleister hat diese Dienstleistung zu unterlassen. Geschieht dies nicht, droht den Plattformen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 8.400 Euro.
HV schätzt Schadensausmaß auf mehr als 50 Millionen Euro jährlich. Plattformhaftung überfällig
„Der Handelsverband hat diese Gesetzeslücke als erste Organisation aufgezeigt und mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Wir schätzen das jährliche Schadensausmaß auf mehr als 50 Millionen Euro Daher haben wir die verstärkte Inpflichtnahme von Marktplätzen wie Amazon, Wish oder AliExpress auch im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Es freut uns sehr, dass diese Forderung jetzt von Klimaschutzministerin Gewessler umgesetzt wird“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten waren zwar schon bisher zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sah vielfach anders aus: Vor allem Webshops aus dem asiatischen Raum nahmen bis dato oft an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichteten somit auch kein Entpflichtungsentgelt. Als Folge daraus kam es zu einer Umverteilung, die fast ausschließlich österreichische Händlerinnen und Händler belastet hat. Die neue Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen u.a. betreffend der Verpackungsentpflichtung stellt daher einen entscheidenden Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness dar.
Geldstrafen von 450 bis 8.400 Euro vorgesehen. HV fordert Erhöhung des Strafausmaßes.
Mit der Gesetzesänderung wird eine große Lücke im System der Herstellerverantwortung geschlossen und mehr Fairness zwischen heimischen Betrieben und Unternehmen aus Drittstaaten geschaffen. Das vorgesehene, niedrige Strafausmaß von 450 bis 8.400 Euro könnte die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung allerdings zu einem zahnlosen Instrument machen.
„Angesichts des massiven Wachstums des Paketvolumens im Onlinehandel um 27 Prozent auf 139 Millionen Pakete ist diese Regulierung nicht nur überfällig, sie wird in Zukunft weiter an Relevanz gewinnen. Nachschärfungsbedarf sehen wir jedoch beim Strafausmaß
. Geldstrafen bis 8.400 Euro zahlen globale eCommerce-Giganten wie Amazon aus der Portokasse, hier muss dringend nachgebessert werden“, so Will, Sprecher des österreichischen Handels.
Weitere Informationen finden Sie unter www.handelsverband.at
Quelle: Handelsverband