Schramböck/Gewessler/Blümel: Investitionsprämie schafft Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse

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Österreichs Unternehmen sind der Motor der österreichischen Wirtschaft und schaffen heimische Arbeitsplätze. Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer mit 1. September 2020 die Möglichkeit die Investitionsprämie zu beantragen
. Mit der Investitionsprämie fördert die Bundesregierung Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe oder Branche. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent.

Gerade jetzt sind Investitionen der stärkste Treiber für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für den Betrieb, erzeugt Nachfrage am angespannten Markt und schafft österreichische Jobs. Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen und setzen damit Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse . Das neue Zuschussprogramm fördert auch mit 14 Prozent gezielt den digitalen Schub aus der Corona-Krise und soll Unternehmen helfen, wettbewerbsfähiger und krisenfester zu werden“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck.

Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. „Wir verdoppeln die Investitionsprämie auf 14 Prozent für die Bereiche Digitalisierung, Gesundheit und Ökologisierung und unterstützen so eine nachhaltige Entwicklung unseres Wirtschaftsstandorts. Denn Investitionen z.B. in den Klimaschutz rechnen sich doppelt: sie schaffen Jobs und Betriebe der Zukunft- und sichern ein gutes Leben auf unserem Planeten. So können sich Unternehmen die doppelte Prämie abholen, wenn sie Erneuerbare Energieträger ausbauen, auf Effizienz oder Kreislaufwirtschaft setzen. Explizit von der Prämie ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, etwa in Öl und Gas. So unterstützen wir Wirtschaft und Klima“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jede Unternehmerin bzw. jeder Unternehmer eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro (bei einem Investitionsvolumen von 5.000 Euro). „Das schwierige globale Umfeld bremst die Investitionstätigkeit unserer Unternehmen in Österreich. Daher haben wir auf der Regierungsklausur vereinbart, hier spezielle Anreize zu setzen. In Summe investieren wir eine Milliarde Euro, um Investitionen voranzutreiben und dadurch Wertschöpfung in den Regionen auszulösen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab. Alle weiteren Informationen unter: www.aws.at

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmdw.gv.at
Quelle: BMDW

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