Schramböck: Weg frei für einmalige Öffnung am Goldenen Sonntag

„Mit heute wurden in allen neun Bundesländern Verordnungen erlassen, dass in Österreich zum ersten Mal am Sonntag jene Geschäfte öffnen dürfen, die während des Lockdowns geschlossen waren. Ich bedanke mich bei allen Landeshauptleuten und den Sozialpartnern, dass diese Ausnahmeregelung gelungen ist. Ich bin zuversichtlich, dass sich diese einmalige Möglichkeit zu einem Gewinn für die Kundinnen und Kunden und den Handel entwickelt“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Durch die notwendigen Schließungen in der Vorweihnachtszeit habe der Handel erhebliche Einbußen erleiden müssen. „Unsere Wirtschaftshilfen können zwar einen Teil des Verlusts ausgleichen, dennoch ist unseren Händlerinnen und Händlern in dieser einkaufsstarken Zeit Geschäft entgangen“, so die Wirtschaftsministerin. Mit der Sonntagsöffnung am 19. Dezember gebe man den Handelsbetrieben die Möglichkeit, den Umsatzausfall ein gutes Stück zu reduzieren.

Verordnungen und Sonderkollektivvertrag regeln Sonntagsöffnung

In allen neun Bundesländern können die Geschäfte am Sonntag zwischen 10 Uhr und 18 Uhr öffnen. Die Möglichkeit der einmaligen Sonntagsöffnung betrifft ausschließlich jene Branchen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen halten mussten. Die Regelung gilt also nicht für Supermärkte und Drogerien. Auf Personal mit Betreuungspflichten oder individuellen Herausforderungen bei der Anfahrt wird im Zusatzkollektivvertrag besonders Bedacht genommen. Grundsätzlich verdienen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag. Lehrlinge dürfen am 19. Dezember nicht beschäftigt werden. „Österreich steht ein langes Einkaufswochenende bevor. Shoppen können alle, die geimpft oder genesen sind unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht. Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Dank des Sonderkollektivvertrags der Sozialpartner ist auch den Ansprüchen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung getragen worden“, so Schramböck.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmdw.gv.at
Quelle: BMDW