Obergrenze für Pauschalbeihilfen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro und Obergrenze für Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro erhöht.
Mehr...Obergrenze für Pauschalbeihilfen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro und Obergrenze für Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro erhöht.
Mehr...