Warendorfer Küchen GmbH soll in Eigenverwaltung saniert werden

Die Warendorfer Küchen GmbH, Hersteller hochwertiger, designorientierter Küchen, hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Münster einen Antrag auf eine sogenannte „Eigenverwaltung“ nach § 270a InsO gestellt. Ursächlich hierfür ist ein deutlicher Rückgang in einzelnen Marktsegmenten, der durch ein dynamisch wachsendes Auslandsgeschäft bisher nicht vollständig kompensiert werden konnte. Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Durch die gerichtliche Anordnung bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig
. „Wir sind uns sicher, dass dieser Schritt die beste Möglichkeit ist, um zwingend notwendige Sanierungsschritte einzuleiten, und dadurch den Fortbestand unseres Unternehmens im Interesse aller Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sowie Gläubiger erfolgreich zu sichern“, sagt Slav Lepenin, Geschäftsführer der Warendorfer Küchen GmbH
. Unterstützt wird die Geschäftsführung dabei durch die Restrukturierungsexperten Dr
. Kristof Wilmes und Hartmut Brandt aus der Münsteraner Rechtsanwaltskanzlei Michels & Wilmes sowie einem Team um Dr. Jochen Vogel von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young . „Der Geschäftsbetrieb läuft während der gesamten Restrukturierung unverändert weiter, unsere Kunden werden wir weiterhin professionell betreuen“, ergänzt Slav Lepenin. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nutzt das Unternehmen die seit dem 1
. März 2012 geltenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus hat das Amtsgericht Münster mit Herrn Rechtsanwalt Michael Mönig einen weiteren Restrukturierungsexperten zum vorläufigen Sachwalter bestellt, dessen Aufgabe es ist, den Sanierungsprozess zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.

„In den nächsten Wochen werden wir in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter ein Sanierungskonzept für die Fortführung des Unternehmens entwickeln“, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Brandt. „Dazu werden wir unverzüglich Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten führen, um die aktuelle Situation und unsere Pläne zu erörtern“, so Hartmut Brandt weiter. Die ersten Rückmeldungen auf die geplante Neuausrichtung seien bisher durchweg positiv gewesen. Die Geschäftsführung hat die rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation informiert
. Andere Gesellschaften der Unternehmens Gruppe sind von der Eigenverwaltung nicht betroffen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.warendorf.com/de/
Quelle: Warendorf