Von der Kurzarbeiterregelung war rund die Hälfte der fast 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bielefeld betroffen . Die EK Verantwortlichen hatten für das Unternehmen vor dem Hintergrund der staatlich angeordneten Schließungen der Einzelhandelsgeschäfte, die auch die EK Kernfunktion als Handelsverbund massiv beeinträchtigte, zum 1
. April 2020 Kurzarbeit beantragt.
Durch die Nutzung des arbeitsmarktpolitischen Instruments konnten die Ostwestfalen spürbare Umsatzeinbußen zum Teil abfedern und damit den Erhalt der Arbeitsplätze auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Krise sicherstellen. Mit der Rückkehr zur Normalarbeitszeit tragen die EK Verantwortlichen dem Ende des Lockdowns und der Wiederöffnung der angeschlossenen Fachgeschäfte Rechnung.
Bei allen Belastungen für die Belegschaft der EK zieht Personalleiterin Claudia Rosenheinrich dennoch auch Positives aus der außergewöhnlichen Zeit: „Die Möglichkeit der Kurzarbeit hat uns wertvolle Flexibilität und Sicherheit verschafft
. Auch die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit hier in Bielefeld lief hervorragend. Dafür können wir uns nur sehr bedanken.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.ek-servicegroup.de
Quelle: EK/servicegroup