Das verschiedenen Personen in der Regierung fossilbetriebene Fahrzeuge ein Dorn im Auge sind ist unübersehbar. Nun soll im Zuge der Ökologisierung des Steuersystems ab Juli 2021 die NoVA erhöht werden. Laut Aussabge der Regierung sollen nur Autos mit hohen Emissionen betroffen sein, jedoch sehen das der Fahrzeughandel und die Autofahrerclus anders. So wird die NoVA-Erhöhung bzw. Einführung bei Leichten Nutzfahrzeugen (LNF) alle Fahrzeugklassen betreffen
. Die Idee damit Beiträge für den Klimaschutz zu gernieren wird wohl eher nach hinten los gehen. Es werden weniger neue Fahrzeuge mit besserer Umwelttechnologie gekauft werden, sondern ältere Autos werden länger gefahren werden.
NoVA erstmals auch für Klein-Lkws
Besonders betroffen sind alle Betriebe die einen Klein-LKW haben. Mit Juli wird auch erstmals für Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine NoVA eingeführt. Damit werden sich die Fahrzeuge und damit die Transportkosten erheblich verteuern. Es geht ja hier nicht um luxoriöse Fahrzeuge wie z. B. SUV´s sondern um Fahrzeuge des täglichen Gebrauchts, die zum Erwerb dienen.
Treffen wird die NoVA-Erhöhung naturgemäß auch den Fahrzeughandel. Einige Käufe werden vermutlich vorgezogen werden, jedoch muss dieser 2020 bereits mit einem Minus zwischen 25 und 30% leben.
Stimmen aus der Branche
„Als Obmann des Einrichtungsfachhandels in Österreich und als Funktionär der Wirtschaftskammer kann ich die Gründe für eine derartige NoVA-Erhöhung bzw. Einführung bei Klein-LKW bis 3,5 Tonnen nicht nachvollziehen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, ist es notwendig die Betriebe zu entlasten. Aus meiner Sicht müssen, wie so oft in der Vergangenheit, die Klein- und Mittelbetriebe die Hauptlast tragen . Als Folge dieser massiven Preiserhöhungen wird die Anschaffungsneigung bei Neufahrzeugen deutlich zurückgehen, und die Nutzungsdauer der Fahrzeuge wird sich verlängern. Damit ist weder der Umwelt noch der Wirtschaft gedient“,
Ihr Hubert Kastinger, Gremialobmann Einrichtungsfachhandel Österreich.
„Der Möbelhandel war heuer schon von einigen Maßnahmen sehr betroffen. Man denke beim ersten Lockdown, an die unglückliche 400m² Regelung oder der Tatsache, dass Baumärkte offenhalten durften, während der Einrichtungsfachhandel geschlossen bleiben musste. Dennoch ist es unserer Branche durch Einsatz, Fleiß und Kreativität gelungen in dieser schwierigen Zeit zu bestehen. Die nunmehrige deutliche Erhöhung der NoVA in dieser wirtschaftlichen herausfordernden Zeit ist jedoch ein denkbar schlechtes Signal an die Wirtschaft.
Ich sehe darin kaum einen ökologischen Nutzen, vielmehr ist da und dort ein wirtschaftlicher Schaden zu erwarten.“
Ihr Roman Eberharter, FENA-Präsident
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Details:
- sämtliche neue Regelungen sind grundsätzlich ab 1. Juli 2021 anwendbar. Jedoch Sonderregelung für Kaufverträge: Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung gemäß oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß vor dem 1. November 2021 erfolgt, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.
- Ausweitung der NoVA auf Kfz zur Personen und Güterbeförderung bis 3,5t. Zukünftig ist die Fahrzeugklasse N1 von der NoVA umfasst (insb. Kastenwagen, Pick-ups, Kleintransporter), sofern diese fossil angetrieben werden
- Anhebung Höchststeuersatz für Krafträder von 20% auf 30%
- Steuererhöhung für PKW, sofern diese fossil angetrieben werden
- Anhebung Höchststeuersatz von 32% auf 50% (2021) und dann jährlich stufenweise auf 60%, 70%, 80%
- stärkere Senkung des jährlichen Abzugsbetrages (115 g) jetzt um 5g/km statt wie vorher 3g/km pro Jahr
- Absenkung der Malusgrenze von 275 g auf 200 g/km (2021) und dann jährlich stufenweise bis 155g/km
- Malusbetrag steigt von derzeit 40 Euro je g/km auf 50 Euro je g/km (2021) und dann jährlich stufenweise auf 80 Euro je g/km
- Sonstiges:
- Tageszulassungen zukünftig von NoVA befreit (NoVA fällt daher erst bei tatsächlichem Verkauf an)
- Steuerbefreiung für Fahrzeuge für behinderte Personen: Bisher Beweislast und Evidenz größtenteils bei Fahrzeughandel. Zukünftig Umstellung Systematik auf behördliche Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen
Weitere Informationen finden Sie unter www.wko.at
Quelle: WKO