3G am Arbeitsplatz: Handel fordert Verlängerung der Übergangsbestimmung

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Die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ohne gleichzeitigen bundesweiten Ausbau der Testkapazitäten könnte insbesondere in ländlichen Regionen zu Mitarbeiterausfällen führen. Aktuell können die erforderlichen Antigen- als auch PCR-Testungen bei (ungeimpften) Mitarbeiter:innen in vielen österreichischen Bundesländern weder zeitgemäß durchgeführt werden, noch kommen die PCR-Ergebnisse zeitgerecht an.

Hinzu kommt: Nur noch bis 14. November können Beschäftigte ohne 3G-Nachweis alternativ eine FFP2-Maske tragen. Danach läuft diese Übergangsfrist aus und das betroffene Personal hat keinen Zutritt mehr, kann also nicht mehr arbeiten. Der Handelsverband fordert daher eine rasche Verlängerung dieser Übergangsbestimmung, bis die Testinfrastruktur in allen Bundesländern funktioniert.

„Die FFP2-Maske muss als ‚3G am Arbeitsplatz‘-Alternative für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wirtschaft erlaubt sein, bis ein bundesweit flächendeckendes Testangebot vorhanden ist. Zahlreiche Anfragen von betroffener Unternehmen aller Warengruppen und Formate erreichen uns dazu. Viele kämpfen mit der bestehenden, mangelhaften Testinfrastruktur. Beinahe flächendeckend sind PCR-Testungen der Beschäftigten weder zeitgemäß durchführbar, noch kommen die Ergebnisse zeitgemäß an“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Angesichts der auslaufenden Übergangsbestimmung (FFP2-Maske statt 3G-Nachweis) mit 14. November ist die Verunsicherung groß, dadurch ab Montag breitflächig mit Personalausfällen konfrontiert zu sein. Um breitflächige Personalausfälle zu verhindern, braucht es eine rasche Verlängerung der Übergangsbestimmung, bis die Testinfrastruktur in allen Bundesländern funktioniert“, so Rainer Will im Namen der österreichischen Händlerschaft.

Weitere Informationen finden Sie unter www.handelsverband.at
Quelle: HANDELVERBAND /Foto: Stephan Doleschal 

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