Halogenlampen – Verbot bis 2018 verschoben
Das Verbot wird nun mit 1
. September 2018 in Kraft treten.
Halogenleuchtmittel sind 30 Prozent effizienter als die klassische Glühbirne, verbrauchen aber im Vergleich zu Energiesparlampen und LED-Leuchtmitteln noch deutlich mehr Strom.
Betroffen sind so genannte Hochvolt-Halogenlampen, das sind praktisch alle Halogenlampen. Nicht betroffen sind jedoch Lampen für Spezialanwendungen, da die VO nur Ökodesign-Anforderungen für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht festlegt.
Umweltschützer haben sich stark gemacht, dass der im Jahr 2009 getroffene Beschluss, Leuchtmittel der Energieklasse C und schlechter in der Europäischen Union ab September 2016 zu verbieten, eingehalten wird
. Am 17.4.2015 wurde jedoch beschlossen, die Stufe 6 der Ökodesign-Anforderungen um zwei Jahre aufzuschieben
. Die Umweltschützer bedauern die Entscheidung, Vertreter der Industrie und Politik sind jedoch höchst zufrieden, insbesondere da die Vergleichbarkeit von Halogen- und LED-Produkten noch sehr zu wünschen übrig lässt.
Haushaltswäschetrockner
Beim Inverkehrbringen von Haushaltswäschetrocknern in der EU müssen bestimmte Ökodesign-Anforderungen erfüllt werden. Diese regelt die VO 932/2012.
Seit 1
. November 2015 gelten neue Ökodesign-Anforderungen für Kondensations-Haushaltswäschetrockner:
• Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner sein als 76
• Gewichtete Kondensationseffizienz darf nicht kleiner sein als 70 %
Achtung: Diese Verordnung gilt nicht für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern.
Quelle: WKO
