Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

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Eine Registrierkasse ist jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Das heißt neben einer „klassischen Registrierkasse“ sind auch andere Systeme zulässig. Als Registrierkasse können daher auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen
. Die Registrierkasse ist dabei nicht via Internet mit der Finanzverwaltung verbunden.

Die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung wurde mit 1.1.2016 eingeführt und gilt für alle Unternehmen, wenn
•    der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- UND
•    die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,- im Jahr überschreiten

Im letzten Umsetzungsschritt müssen nun bis 31.3.2017 folgende Maßnahmen getroffen werden:
•    Alle bisher verwendeten Registrierkassen benötigen ein Update auf die Vorschriften der RKSV (Registrierkassen-Sicherheitsverordnung)
•    Zusätzlich brauchen alle Unternehmen eine oder mehrere Signaturerstellungseinheiten (Registrierkassen-Chip)
•    Sowohl die Registrierkasse mit dem aktuellen Update als auch der Registrierkassen—Chip muss auf FinanzOnline angemeldet werden
•    Abschließend wird der Startbeleg des Kassensystems mittels einer App des BMF elektronisch überprüft

Sollten Sie diesen Termin trotz rechtzeitiger Bestellung (bis Mitte März) nicht einhalten können, gilt folgendes:
Straffreiheit trotz fehlenden Manipulationsschutzes auch nach 1.4.2017?
•    grundsätzlicher Strafrahmen bis 5.000 Euro
•    nur wenn Kassenlieferant trotz Bestellung bis Mitte März nicht liefern kann, ist Straffreiheit möglich!

Technologiepartner für Kassensysteme
 
In Ihrer Nähe stehen Technologiepartner für die Umrüstung zur Verfügung. Diese unterstützen Sie tatkräftig bei dieser Aufgabe

. Wir empfehlen allen Unternehmen, die Rechtskonformität der Anlage von ihrem Technologiepartner bestätigen zu lassen – zum Beispiel mit der Mustervereinbarung.
 
Liste der Technologiepartner

Alle Informationen zur Registrierkasse
 
Ihre Interessenvertretung hat für Sie umfangreiche Informationen zur Registrierkasse zusammengestellt (Online-Ratgeber, FAQs, Video-Tutorials,…).
 
Beratungsservice

Auch ein Beratungsservice wurde eingerichtet, um Hilfestellung zu leisten.
Kontaktdaten zu Ihrer Beratungsstelle
Quelle: WKO

 
 

 

 

 

 

 

 

 
 

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