• Verpflichtungen aufgrund des WaRUG treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft
• Verlängerung der Gewährleistung bei Reparaturen und neue Reparatur- und Informationspflichten für Hersteller
• BSH übertrifft gesetzliche Anforderungen schon heute signifikant und baut weiterhin auf Kundenservice als Wettbewerbsvorteil
