Die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll Reparaturen leichter machen und Elektroschrott reduzieren. Sie tritt am 31. Juli in Österreich in Kraft.
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Recht auf Reparatur: Hausgerätehersteller BSH begrüßt neues Umsetzungsgesetz (WaRUG)
• Verpflichtungen aufgrund des WaRUG treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft
• Verlängerung der Gewährleistung bei Reparaturen und neue Reparatur- und Informationspflichten für Hersteller
• BSH übertrifft gesetzliche Anforderungen schon heute signifikant und baut weiterhin auf Kundenservice als Wettbewerbsvorteil
Fachhandelsumfrage zum Recht auf Reparatur: Ihre Stimme zählt!
• Wertgarantie ruft ab sofort Fachhändler in Österreich zur Teilnahme auf
• Umfrage ist Teil einer groß angelegten IFH KÖLN-Studie
• Ergebnisse zeigen Chancen und Risiken für den künftigen Reparaturmarkt
Das Recht auf Reparatur – Web-Talk mit Wertgarantie und BVT
Die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll Ressourcen schonen und die Lebensdauer elektronischer Geräte verlängern. Doch eine Studie des IFH Köln im Auftrag von Wertgarantie und BVT zeigt: Ohne politische Unterstützung könnten viele Chancen ungenutzt bleiben – vor allem im Fachhandel. Joachim Dünkelmann (stv. BVT-Geschäftsführer) und Thilo Dröge (Geschäftsführer Vertrieb Wertgarantie) sprechen in einem Web-Talk gemeinsam mit Moderator Dr. Markus Preißner (IFH Köln) über zentrale Aspekte des Themas.
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