0:1 Rücknahmeverpflichtung bei Elektrogeräten abgewendet !

Bei Elektroaltgeräten gibt es eine neue EU-Verordnung, die größere Betriebe des Elektrohandels zur unbegrenzten und kostenlosen Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet, ohne dabei gleichzeitig einen Verkauf tätigen zu können (0:1-Regelung). Der Händler würde damit zum Abfallsammler degradiert werden, ohne dafür irgendeine Vergütung zu erhalten.

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